Kinder- und Jugendrechte

Kinderrechte heißen Kinderrechte, gelten aber für alle Menschen, die unter 18 Jahre alt sind.

Im Originaltext braucht es dazu 54 Artikel in sehr komplizierter und sicher nicht einfacher Sprache. Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen:

  • Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
  • Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
  • Das Recht auf Gesundheit;
  • Das Recht auf Bildung und Ausbildung;
  • Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
  • Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
  • Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
  • Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
  • Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
  • Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

In der Praxis heißt das, Kinder haben das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen. Zum Beispiel heißt das, das Kinder und Jugendliche mitsprechen sollen, welche Fotos ihre Eltern von ihnen im Internet posten.

Ein Erklärvideo von WissensWerte zum Thema Kinderrechte

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