Bürgerbegehren

Für ein Bürgerbegehren muss als erstes dieses als Antrag an die Gemeinde. Damit ein Bürgerbegehren gültig wird muss eine Bestimmte Menge, im Verhältnis zu den Wahlberechtigten an Bürgerinnen und Bürgern dem Bürgerbegehren zustimmen. Kommt der Gemeinderat darauf hin nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, folgt ein Bürgerentscheid.

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