Bürgerentscheid

Ein Bürgerentscheid folgt entweder auf ein Bürgerbegehren oder wird vom Gemeinderat mit einer Zweidrittelmehrheit selbst angestoßen. Bei einem Bürgerentscheid stimmen die Bürgerinnen und  Bürger einer Gemeinde oder einer Stadt zu einem bestimmten Punkt ab. Der Bürgerentscheid ist nur gültig, wenn ein festgelegter Anteil der Wahlberechtigten dafür stimmt. Der festgelegte Anteil befindet sich in Baden-Württemberg bei mindesten 20%.

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