Jugendbeteiligung

Einmischen, Mitmischen, Umrühren – Mitsprechen, Mitentscheiden, das Leben in der Stadt Mitgestalten – all das kann Jugendbeteiligung sein.
Der 8er-Rat ist Jugendbeteiligung, oder die Schüler*innen-Tagung, oder wenn ihr ein Problem erkennt und eine Initiative gründet… Manchmal vertreten wir vom Jugendbüro auch die Interessen von Jugendlichen und sagen in Gremien oder bei wichtigen Treffen, welche Meinung Jugendliche zu einem Thema hätten und setzten uns dafür ein, dass darauf geachtet wird. Zum Beispiel, dass beim Bau eines neuen Stadtteils genug Räume und Plätze für Jugendliche eingeplant werden.

Jugendbeteiligung kann die Stadt nicht freiwillig anbieten, sondern sie muss! Das regelt ein Gesetz in der Gemeindeordnung: der Paragraph 41a. Darin steht, dass die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet sind, „Jugendliche an für sie relevanten Planungsprozessen zu beteiligen“. Das heißt, die Stadtverwaltung muss Wege finden, um herauszufinden, was Jugendliche interessiert und wie sie bei diesen Themen mitsprechen und ihre Meinung sagen können.

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