Landkreis

Ein Landkreis ist ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden. Diesen Landkreisen steht das Recht auf Selbstverwaltung zu. Nach der Landkreisordnung übernimmt der Kreis verschieden Aufgaben. Diese lassen sich in drei Kategorien einteilen. Zum einen die Kreis Pflichtaufgaben wie zum Beispiel den Bau und die Pflege von Kreisstraßen oder auch die Abfallbeseitigung. Die zweite Kategorie sind die freiwilligen Aufgaben, wie zum Beispiel der Betrieb eines Kreiskrankenhauses. Zum Schluss gibt es noch die Pflichtaufgaben nach Weisung, wie zum Beispiel die Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes.

Geleitet wird der Landkreis von einem Landrat oder einer Landrätin, welche/r den Kreis nach außen vertritt.

Zurück zum Lexikon

Top