Die Gemeindeordnung definiert das Wesen und die Aufgaben einer Gemeinde und regelt deren Verwaltung und Verfassung. Sie enthält außerdem Festlegungen zur Rechtsstellung der Bürgerinnen und Bürger und zur Stellung und den Aufgaben des Gemeinderates und des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin. Zudem werden die Belange der Gemeindewirtschaft und der Aufsicht geregelt.
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